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Responsible Gambling: Sicher spielen in Österreich

Ruhiges Wiener Kaffeehaus mit kleinem Kaffee und Notizbuch auf dem Tisch.

Glücksspiel ist eine der ältesten Nebenbeschäftigungen der Menschheit, und Österreich hat daraus, wie kaum ein anderes Land in Europa, ein kleines Kunststück gemacht: ein Monopol, das sich seit Jahrzehnten als Jugendschutz, Konsumentenschutz und Einnahmequelle zugleich versteht. Was dabei gern übersehen wird, ist die einfachste aller Wahrheiten dieses Gewerbes — dass das Spiel für die meisten ein Zeitvertreib ist und für einige zu einer Krankheit werden kann. Diese Seite handelt von der Grenze zwischen beidem.

Ein Satz, der vorab stehen muss

Glücksspiel ist keine Einnahmequelle. Es ist kein Weg aus finanziellen Schwierigkeiten, und es war es nie. Wer spielt, um Verluste zurückzugewinnen, spielt bereits nach einer Logik, die das Spiel nicht kennt: Die Rechnung des Zufalls kennt keine Schuld. Finanzielle Verluste sind kein Randrisiko, sondern der Normalzustand des Produkts — dahinter steht Mathematik, keine Absicht, aber die Mathematik ist geduldiger als jeder Spieler.

Woran man ein Problem erkennt

«Problematisches Spielverhalten» klingt nach Behördendeutsch, und das ist es auch. Die Anzeichen darunter sind hingleich handfest und beobachtbar:

Nicht alle Punkte müssen zutreffen. Zwei oder drei, die sich wiederholen, genügen, um nicht mehr von Ablenkung zu sprechen.

Was der Markt an Schutz kennt

In Österreich gilt für die Teilnahme am Online-Glücksspiel ein Mindestalter von 18 Jahren. Das ist die legale Schwelle, und sie ist ernst gemeint: Anbieter ohne österreichische Konzession dürfen Minderjährigen gegenüber nicht werben, und ein seriöses Angebot richtet sich nie an Jugendliche.

Für Erwachsene stehen several Instrumente zur Verfügung, die das Glücksspielgesetz vorsieht: Einsatzlimits, Einzahlungslimits und ein zeitweiser Spielausschluss. Dazu kommt eine technische Kuriosität mit echtem Nutzen — die Abkühlungsphase: Nach zwei Stunden Spielzeit schalten Glücksspielgeräten ab. Fünf Minuten Pause, erzwungen vom Gesetz. Fünf Minuten, in denen man aussteigen kann, während der Automat es nicht darf.

Hinzu kommt die Infrastruktur im Hintergrund: Landesbewilligte Glücksspielautomaten, Automaten in Spielbanken und Video-Lottery-Terminals müssen an ein Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH angebunden sein. Gespielt wird also nicht im Verborgenen, sondern in einem Netz, das der Staat einsehen kann.

Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft vor der Anmeldung, ob das Online-Casino eine gültige Lizenz des Bundesministeriums für Finanzen besitzt. Die BMF-Whitelist ist die öffentliche Liste der Konzessionäre und Ausspielbewilligten. Das ist keine Formalität: Bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession gibt es im Streitfall keine Unterstützung durch den österreichischen Rechtsstaat, und nur Anbieter mit österreichischer Lizenz gewährleisten die steuerliche Einordnung für Gewinne. Gewinne aus inländischen Anbietern sind zudem steuerfrei — ein Punkt, den ausländische Casinos gern anders darstellen, als er ist.

Wohin man sich wendet — jetzt, nicht irgendwann

Der eigentliche Kern dieser Seite. Wer in sich oder in einem Angehörigen problematisches Spielverhalten erkennt, findet in Österreich Anlaufstellen, die nichts kosten und niemanden ausfragen:

Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit — kostenlose telefonische Beratung zur Glücksspielsucht und zum problematischen Glücksspielverhalten unter 0800 1 37 27 00. Der Anruf ist der kürzeste Weg.

Spielsuchthilfe — Hilfsdienst für Spieler: https://www.spielsuchthilfe.at

Fachstelle für Glücksspielsucht — Hilfsdienst für Spieler: https://www.fachstelle-gluecksspielsucht.at

Bundeskurzhotline Spielsucht — https://www.bundeskurzhotline-spielsucht.at

Anton Proksch Institut — Forschungs- und Beratungsinstitut: https://www.antonprokschinstitut.at

Stabsstelle für Spielerschutz — die Spielerschutzbehörde im Bundesministerium für Finanzen, eingerichtet nach § 1 Abs. 4 Glücksspielgesetz. Sie beurteilt die Spielerschutzkonzepte der Bundeskonzessionäre, informiert über die Risiken des Glücksspiels und unterstützt die Suchtforschung: https://www.bmf.gv.at

Bundesministerium für Finanzen — Regulierungsbehörde und Herausgeber der Whitelist: https://www.bmf.gv.at

Staatlich anerkannte Schuldnerberatung — wenn das Spiel bereits finanzielle Spuren hinterlassen hat: https://www.schuldnerberatung.at

GambleAware und Gamban — internationale Hilfsangebote bzw. Selbstexklusions-Tools: https://www.gambleaware.org, https://www.gamban.com

Dazu kommen WinWIN mit der Spielerschutz-Hotline (https://www.winwin.at), das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (https://www.bmg.gv.at) sowie das Bundeskanzleramt mit seinem Jugendressort (https://www.bundeskanzleramt.gv.at).

Ein letzter Gedanke

Spielerschutz, wie ihn das Gesetz definiert, umfasst Existenzsicherung, Gesundheitsschutz, Suchtprävention, Jugendschutz und Konsumentenschutz — eine Aufzählung, in der das Wort «Spaß» bedauerlicherweise fehlt. Vielleicht, weil der Spaß der Teil ist, den man nicht regeln kann. Der Rest lässt sich regeln. Und ein Rat, der keiner ist: Wer den Telefonhörer abnimmt, bevor der Automat ihn wieder einschaltet, hat bereits gewonnen. Nicht viel. Aber genug.